Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Unternehmensbereich Entrümpelung, Transport

Fa. Räumungsheld e.U., Inhaber Julian Brauneis, 1220 Wien (folgend auch RH genannt)

1. Beauftragung einer weiteren Firma

RH kann eine weitere Firma zur Durchführung von Arbeiten heranziehen.

2. Zusätzliche Leistungen

RH führt unter Wartung des Interesses des Auftraggebers seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt einer ordentlichen Firma gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluss erweitert wird.

3. Besenreines Hinterlassen des Arbeitsplatzes bei Entrümpelungen

Alle von RH zu entrümpelnden Räume, Wohnungen und Örtlichkeiten werden besenrein hinterlassen. Hierzu zählen auch von den Mitarbeitern des RH benutzten Wege, Treppenhäuser, Aufzüge etc. Es besteht jedoch keine Verpflichtung von Seiten des RH zu Putz- und weiteren Reinigungsarbeiten.

4. Haftungsgrundsätze

RH haftet ausschließlich für Schäden, die während seiner Arbeitstätigkeit, durch Verlust oder Beschädigung entstehen im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung.

5. Haftungsausschluss

RH ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Arbeitsfrist auf Umständen beruht, die RH auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen es nicht abwenden konnte (unabwendbares Ereignis).

6. Rechte Dritter

Bei Abholung von Transport- oder Entrümpelungsgut ist der Auftraggeber verpflichtet sicherzustellen, dass die Güter frei von Rechten Dritter sind. Eine Haftung der RH für eine Nichtbeachtung dieser Pflicht ist ausgeschlossen.

7. Eigentumsübernahme und Haftung bei Entrümpelungstätigkeiten

Nach Auftragserteilung und Beginn der Entrümpelungsarbeiten gehen alle Gegenstände, Einrichtungen, Möbel und Inhalte innerhalb der beauftragten Wohnung oder Räume in das Eigentum des RH über. Eine Nachforderung von Inventar oder Eigentum gegenüber dem RH ist nicht möglich. Insbesondere haftet der RH nicht für den etwaigen Verlust von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden. Zudem wird ein Großteil der Gegenstände, die nicht weiter verwendet werden können, weggeschmissen und sind somit unwiederbringlich verloren.

8. Weitere Arbeiten bei Entrümpelungen

Die Mitarbeiter der RH sind ohne vorherige Absprache zwischen den Vertragspartnern nicht verpflichtet Abrissarbeiten oder weitere handwerkliche Arbeiten durchzuführen.

9. Zahlungen / Fälligkeit des vereinbarten Entgelts / Anzahlung / Abschlag

Der Rechnungsbetrag ist, wenn nicht anders vereinbart, nach Beendigung der Arbeiten in Bar sofort fällig. RH behält sich vor eine Anzahlung von bis zu 80% des Gesamtbetrages vor Beginn der Arbeiten zu berechnen. Insbesondere Gelder für Leistungen Dritter (Vermieter, Subunternehmer) behalten wir uns vor als Anzahlung zu berechnen. Bei mehrtägigen Projekten (Räumungen) ist RH berechtigt gemäß dem Arbeitsfortschritt Abschlagszahlungen zu fordern. Diese sind sofort zur Zahlung in Bar fällig.

10. Schadensmeldungen

Der Vertragspartner als Geschädigter hat innerhalb von drei Werktagen offensichtliche Schäden bei RH zu melden. Hierbei reicht RH die einfache Schriftform (Fax / E-Mail). RH wird sich daraufhin vor Ort begeben und den Schaden schriftlich aufnehmen. Dieser wird im Anschluss umgehend der Versicherung der RH zur Vorlage gebracht. Verdeckte Schäden sind spätestens 14 Werktage nach den durchgeführten Arbeiten der RH mitzuteilen. Auch hier genügt die einfache Schriftform.